Fragen und Antworten zur Einsetzung von Pfarrbeauftragten in der SE Calw Bad Liebenzell

F: Wer entscheidet über die Einsetzung?
A: Der Bischof. Er will aber, dass die beiden betroffenen deutschen Kirchengemeinderäte in Calw und Bad Liebenzell dazu einen Beschluss fassen, der auch den Umfang der Beauftragung beinhalten soll. Dabei können die KGRs dem Bischof einen Vorschlag unterbreiten, letztlich entscheiden wird aber der Bischof.

F: Ab wann ist die Einsetzung vorgesehen?
A: Sobald die KGRs einen Vorschlag erstellt und die Beschlüsse gefasst haben, wird vom BO ein zuständiger Priester als Dienstvorgesetzter und formale Aufsicht ernannt. Nach der Entscheidung des Bischofs wird dieser Priester gemeinsam mit den Pfarrbeauftragen in einem Gottesdienst vom Dekan eingesetzt. Es wird erwartet, dass dieser Prozess noch einige Wochen oder sogar Monate in Anspruch nimmt. Wir rechnen mit dem ersten Quartal 2023.

F: Wer soll die Rolle der Pfarrbeauftragten übernehmen?
A: Beide Kirchengemeinderäte haben dazu GRin Andrea Bolz und Diakon Bertram Bolz vorgeschlagen. Die Entscheidung liegt aber beim Bischof. Auch wen er für welche Gemeinde ernennen würde. Der zuständige Priester muss nicht Pfarrer sein und kann auch in der Kategorialseelsorge seinen Dienst als Priester versehen. Wer dies für die SE sein soll, steht noch nicht fest.

F: Ist das Vorgehen normal?
A: Bei uns sind Pfarrbeauftragte noch die Ausnahme. Es gibt derzeit vier Gemeinden im Bistum in den Pfarrbeauftrage bestellt sind. In anderen Ländern z.B. Brasilien oder Frankreich ist das schon länger bewährte Praxis.

F: Ist das für immer?
A: Nein, das ist ein Pilotprojekt, das auf zunächst 5 Jahre angelegt ist. Es wird eng von Rottenburg begleitet und auch andere Schnittstellenpartner (Verwaltungsaktuariat, Dekanat, Ökum. Gesprächspartner…) werden gehört.

F: Was soll das? Was bringt es?
A: Da beide Personen bereits heute per Delegation durch den Administrator einen wesentlichen Teil der Leitungsaufgaben wahrnehmen, ändert sich im Alltag nicht viel.
Die Beauftragung bringt, neben der formalen Anerkennung der Leistungsträger und dem höheren Status (Mandats durch den Bischof), vor allem Planungssicherheit wo die Reise der ‚Gemeinde(n) auf dem Weg‘ hingeht. Es wird möglich die Gemeinde weiter zu entwickeln.
Außerdem ist das BO sehr an einer Erweiterung der Gemeindeleitungsoptionen interessiert, denn in Zukunft benötigt es solche Modelle immer dringender. Es geht um unsere Zukunft in der Gemeinde und um die der kath. Kirche im Bistum Rottenburg-Stuttgart.

F: Vergeben wir uns nicht die Chance, dass doch ein richtiger leitender Pfarrer zu uns kommt?
A: Während der Projektlaufzeit von fünf Jahren würde die Stelle nicht erneut im Amtsblatt ausgeschrieben. Nachdem diese Ausschreibungen die letzten 5 Jahre nicht erfolgreich waren und die Kandidaten, die in den kommenden fünf Jahren fertig werden, auch vom Bischof handverlesen eingesetzt werden müssen, ist diese Chance nur vermeintlich vorhanden.

F: Wie ist die Stellung des Pfarrbeauftragen im KGR?
A: Der/die Pfarrbeauftragte haben Stimm- und Antragsrecht, wie ein gewähltes Mitglied im jeweiligen KGR. Zusätzlich obliegt ihm/ihr ein Vetorecht bei illegitimen Beschlüssen. Das Vetorecht des Pfarrers, das sich aus KGO §19 Absatz 1 wg. der besonderen Verantwortung ergibt, liegt nicht beim Pfarrbeauftragen, sondern beim zuständigen Priester, der ebenfalls Stimmrecht im KGR hat. Der/die Pfarrbeauftragte ist auch nicht automatisch Vorsitzender des KGR, das ist der zuständige Priester.

F: Welche Leitungsaufgaben übernimmt ein Pfarrbeauftragter, bzw. eine Pfarrbeauftragte? A: Quasi das Tagesgeschäft. Er/sie übt das Hausrecht in den Kirchen vor Ort aus. Gleichzeitig repräsentieren Pfarrbeauftragte die Kirchengemeinde in der Öffentlichkeit und leiten das Pfarramt.

F: Hat der zuständige Priester die Befugnisse eines investierten Pfarrers?
A: Ja. Es ist aber nicht seine Aufgabe Pfarrer in Calw oder Bad Liebenzell zu sein. Er muss auch nicht in der Gemeinde leben oder wohnen. Er agiert im Hintergrund, ohne öffentlich in Erscheinung zu treten. Er greift nur im Notfall ein.

F: Ist Pfarrer Paul der zuständige Priester?
A: Nein, nicht im Sinn eines leitenden Pfarrers. Pfarrer Paul übernimmt als Promovent an der Universität weiterhin die priesterlichen Dienste in der SE. Insofern ist er im Sinne des Wortes unser ‚zuständiger‘ Priester für die liturigischen Dienste, aber nicht in der Rolle, die dem Begriff im Zusammenhang mit der Leitung zufällt.

F: Was ändert sich für die muttersprachlichen Gemeinden?
A: Nichts. Weder die Ansprechpartner, noch die Belegenheitsgemeinden ändern sich. Dort wo ein Pfarrvikar in der muttersprachlichen Gemeinde tätig ist, ist der/die Pfarrbeauftragte Dienstvorgesetzte gegenüber den kirchlichen Laienmitarbeitern.

F: Ist der/die Pfarrbeauftragte Dienstvorgesetzte/r?
A: Nicht für Pfarrer Paul oder die muttersprachlichen Priester, ansonsten schon.

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