Caritas bekommt Geld für Härtefälle bei Energiekosten

Im Monat September wurde jeder und jedem Beschäftigten vom Arbeitgeber oder Dienstgeber seines ersten Arbeits- bzw. Dienstverhältnisses eine Energiepreispauschale
i.H.v. 300,00 Euro ausbezahlt. Die dabei zwangsläufig anfallenden Kirchensteuern werden die katholischen und evangelischen Kirchen in Baden Würteenberg für individuelle Härtefälle in diesem Winter nutzen.

Dazu erreichte uns jetzt eine Nachricht von Generalvikar Dr. Clemens Stroppel:

„Der Gesetzgeber hat entschieden, dass diese Pauschale zwar sozialabgabenbefreit, nicht aber einkommensteuerbefreit ist. Diese Entscheidung fiel, um das Anliegen einer gewissen sozialen Gerechtigkeit zu berücksichtigen. 

Die Entscheidung des Gesetzgebers, auf die wir als Kirche keinen Einfluss hatten, hat freilich zur Folge, dass auf die Energiepreispauschale nicht nur Einkommensteuer entfällt, sondern für Kirchenmitglieder auch Kirchensteuer. Die Kirchensteuer ist eine ,Annexsteuer“, eine der Lohn- und Einkommensteuer folgende Steuer. 

Beispiel: Sie bezahlen 20% Lohn-/Einkommensteuer auf die Energiepreispauschale = 60,00 Euro. Daraus bemisst sich für Sie als Kirchenmitglied die Kirchensteuer i.H .v. 8% der Lohn-/Einkommensteuer = 4,80 Euro. 

Da von nicht wenigen Menschen die Höhe der Energiepreispauschale als unzureichend empfunden werden wird, wird der Anfall für Kirchensteuer hierauf zu Ärger führen und im Zweifel sogar einen Austritt aus der Kirche auslösen. 

Was konnten wir tun?

Ein Zurückgeben der anfallenden Kirchensteuer ist nicht möglich, da uns gar nicht bekannt ist, wer in welcher Höhe Steuer und in der Folge Kirchensteuer bezahlt. Eine Nichterhebung bzw. Aussetzung durch die Finanzämter hat das Bundesministerium für Finanzen ausgeschlossen. 

Deshalb hat der Diözesanrat beschlossen, die über die Energiepreispauschale anfallende Kirchensteuer nicht im Haushalt unserer Diözese zu vereinnahmen, sondern in einen Fonds einzuzahlen, aus dem besonders von den Energiepreissteigerungen betroffene Menschen unterstützt werden sollen. Die Auszahlungen der Individualhilfen werden ab 2023 möglichst verwaltungsschlank durch den Caritasverband unserer Diözese ausbezahlt werden. 

Über dieses Vorgehen haben sich die beiden (Erz-)Diözesen Freiburg und Rottenburg- Stuttgart mit den beiden Evangelischen Landeskirchen in Baden und Württemberg einhellig verständigt und die Ausrichtung des Fonds miteinander abgestimmt. 

Ich hoffe, Sie können dieses Vorgehen zugunsten der am stärksten betroffenen Menschen und Haushalte verstehen und mittragen. Erzählen Sie diese Information gerne weiter zum besseren Verstehen anderer Kirchenmitglieder, die sich gegebenenfalls sich wundern oder ärgern.“