Pfarrbeauftragte/er in der SE Calw -Bad Liebenzell im Gespräch

Am 6. Oktober hat Domkapitular Winterholer die Kirchengemeinde- und Pastoralräte in der Seelsorgeeinheit über eine Möglichkeit des Bischöflichen Ordinariats informiert, wie es mit der jetzt schon fast sechs Jahre andauernden Vakanz in der Stelle eines leitenden Pfarrers weitergehen könnte.

Die Stelle ist seit über 5 Jahren vakant und bereits vor 1 ½ Jahren hatte Dekan Winterholer auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht, dass der Bischof nach CIC 517,2 eine/n Pfarrbeauftragten ernennen kann. Damals haben die KGRäte beider Kirchengemeinden einen entsprechenden Antrag in Rottenburg gestellt, aufgrund der Situation und weil keine Bewerbung für einen leitenden Pfarrer eingegangen war.

Konkret kann Bischof Dr. Gebhard Fürst sich gut vorstellen, die Gemeindeleitung der Gemeinden Calw – Bad Liebenzell im Sinne der Pfarrbeauftragten nach can. 517,2 an Frau GRin Bolz und Herrn Diakon Bolz zu übertragen.

Vertreter der Hauptabteilungen V (Pastorales Personal) und VI (Pastorale Konzeption) erläuterten den Räten die rechtliche Stellung sowie deren Bedeutung, Amt und Dienst der Pfarrbeauftragten und standen Rede und Antwort. Die Pfarrbeauftragung per Dekret gibt den Entscheidungsträgern in den Kirchengemeinden und in der SE mehr Sicherheit und bietet den Kirchengemeinden eine Chance für die Zukunft mit immer weniger hauptamtlichem Personal.

Auch ein möglicher Fahrplan für die Umsetzung wurde diskutiert. Jetzt gilt es die Gemeinde zu informieren und in den betroffen beiden Kirchengemeinden ein abschließendes Votum zu tätigen. Die KGR-Mitglieder möchten daher in einen Dialog mit der Gemeinde treten und werden das Thema bei verschiedenen Gelegenheiten ansprechen.

Wir in der SE pflegen für wichtige Fragen und Antworten zum Leitungsmodell eine F&A-Webseite, die Sie hier anschauen können. Wir möchten diesen Fragenkatalog fortlaufend mit weiteren Themen aus der Gemeinde ergänzen. Bitte schicken Sie eine Email ans Pfarrbüro, wenn Sie weitergehende Fragen haben.